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Hamburg: Neuregelung Strafvollzug: Männer auch in Frauengefängnissen (08.2022)

Am 23.8.2022 hat der Hamburger Senat eine Neuregelung des Jus­tiz- und Ma­ß­re­gel­voll­zugs in Bezug auf transsexuelle, intergeschlechtliche sowie ’nicht-binäre‘ Personen beschlossen.

Unterbringung von Häftlingen

Durch die geplante Gesetzesänderung soll es Menschen mit dem Personenstandseintrag „divers“, „keine Angabe“ oder Menschen, die sich „im Transitionsprozess“ befinden, ermöglicht werden, „künftig auf ihren Wunsch hin einfacher in der Anstalt des jeweils anderen Geschlechts untergebracht werden können“, so die Pressemitteilung der Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Somit sollen also Männer auch im Frauentrakt logieren können.

Wie die Privatsphäre und der Schutz von Frauen gewährleistet werden sollen, ist nicht bekannt.

Ebenfalls sollen sich die genannten Personengruppen aussuchen können, „ob eine Durchsuchung von einem Mann oder einer Frau durchgeführt werden soll“.

Der Pressemitteilung zufolge sollen zunächst noch „die Verbände“ durch den Senat beteiligt werden, „bevor der Entwurf der Bürgerschaft zugeleitet wird.“

In Berlin ist es Männern bereits seit 2021 möglich, im Strafvollzug im Frauentrakt untergebracht zu werden; wir berichteten.

Der Bündnis Fairplay für Frauen setzt sich zum Schutz von Frauen für Aufklärung ein und stellt sich gegen gemischtgeschlechtliche Unterbringung.


Quellen: