Fünf Richter am Obersten Gerichtshof Großbritanniens haben am Mittwoch (15. Dezember 2021) eine Klage gegen eine Regierungspolitik abgewiesen, die geschlechtsneutrale Pässe nicht zulässt.
Christie Elan-Cane, die sich weder als Mann noch als Frau identifiziert, argumentierte, dass das britische Verfahren zur Beantragung eines Reisepasses „von Natur aus diskriminierend“ sei. Christie Elan-Cane behauptete, das Antragsverfahren verstoße gegen die Menschenrechte, da es keine X-Option zulasse. Über die Klage berichteten u.a. der BBC und Straits Times.
Einzelpersonen können bei der Beantragung des Reisepasses nur zwischen „männlich“ und „weiblich“ wählen und haben nicht die Möglichkeit, ein „X“ für „nicht spezifiziert“ anzugeben – eine Alternative, die in Ländern wie Kanada, Australien, Dänemark, Deutschland, Malta, Nepal und Pakistan eingeführt wurde.
In Deutschland gibt es die sogenannte „Dritte Option“, die Personen mit einer nachweislichen körperlichen Abweichung der geschlechtlichen Entwicklung offensteht, auch wenn, wie hier erläutert, ein „drittes Geschlecht“ nicht existiert.
Der Oberste Gerichtshof in Großbritannien wies die Berufung einstimmig ab. Das Gericht erklärte, das Geschlecht des Antragstellers sei „ein biografisches Detail, das zur Bestätigung seiner Identität herangezogen werden kann“. Richter Robert Reed, Präsident des Obersten Gerichtshofs, erklärte in seinem Urteil, dass das Geschlecht anhand von Geburts-, Adoptions- oder Geschlechtsanerkennungsurkunden überprüft werden kann, um die Identität eines Antragstellers zu bestätigen.
„Es ist also das für rechtliche Zwecke anerkannte und in diesen Dokumenten festgehaltene Geschlecht, das relevant ist“, fügte Lord Reed hinzu. Er sagte, das Interesse von Christie Elan-Cane an einem „X“-Pass werde durch andere Erwägungen aufgewogen, einschließlich der „Aufrechterhaltung eines kohärenten Ansatzes in der gesamten Regierung“. „Es gibt keine Gesetzgebung im Vereinigten Königreich, die eine nicht geschlechtsspezifische Kategorie von Personen anerkennt“.
Elan-Cane, eine Person, sich seit 25 Jahren für dieses Thema einsetzt, hatte zuvor bereits Fälle in unteren Instanzen verloren. Elan-Cane wendet für sich die Pronomen „per/per/perself“ an und sagte, die Regierung und die Gerichte stünden „auf der falschen Seite der Geschichte“.
Bei einer Anhörung im Juli sagte Kate Gallafent, QC, die Christie Elan-Cane vertrat, dem Gericht, dass nicht-geschlechtliche und nicht-binäre Menschen eine falsche Erklärung abgeben müssen, um einen Reisepass zu erhalten, was „die Grundlage der Standards für Ehrlichkeit und Integrität, die von solchen offiziellen Prozessen erwartet werden, angreift“. Lord Reed sagte jedoch, dass die nicht-geschlechtliche Identität zwar für das Privatleben von Christie Elan-Cane von zentraler Bedeutung sein mag, dass aber die Angabe einer Identität in einem Reisepass „kein besonders wichtiger Aspekt der Existenz oder Identität der Beschwerdeführerin“ sei und teilte mit, dass die Gesetzgebung davon ausgehe, dass alle Menschen in zwei Geschlechter eingeteilt werden können.
Die Klage wurde mit der Begründung eingereicht, dass die Regierung gegen das Recht auf ein Privatleben und das Recht auf Nichtdiskriminierung aufgrund des „Genders“ oder des Geschlechts verstoßen habe. Die Richter erklärten jedoch, dass das Fehlen einer geschlechtsneutralen Option „nicht ungerechtfertigterweise gegen Artikel 8 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt“.
„Dies ist nicht das Ende“, schrieb Elan-Cane auf Twitter und versprach, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu bringen.
Wir begrüßen dieses Urteil, da „Gender“ keine feststellbare Kategorie ist, sondern auf individuellen Gefühlen beruht. Es ist sowohl schlecht definiert als auch unklar, warum es eine rechtliche Kategorie werden sollte.
Geschlecht ist hingegen eine eindeutig feststellbare, binäre Kategorie in der Klasse der Säugetiere. Es gehört zu den ersten Dingen, die wir bei jedem Fremden, dem wir begegnen, wahrnehmen, auch bei denen, die ein anderes „Gender“ von sich behaupten. Deshalb ist fraglich, weshalb ein gefühltes „Gender“ anstelle des faktischen Geschlechts rechtliche Relevanz haben sollten.