Im Land Berlin wurde der Strafvollzug reformiert. Nun dürfen straffällige Männer auch dann, wenn sie keine Vornamens- oder Personenstandsänderung vorgenommen haben, auf Wunsch im Frauengefängnis untergebracht werden, wie der Berliner Tagesspiegel berichtete.
Erst nach längeren Beratungen wurde bei den Diskussionen daran gedacht, dass im Frauengefängnis eigentlich Frauen untergebracht sind, die ebenfalls Bedürfnisse nach Sicherheit und Privatsphäre haben. Die ursprüngliche Gesetzesvorgabe, die dies offenbar versäumt hatte, sieht nun eine Einzelfallregelung vor, bei der auch die „Bedürfnisse der übrigen Gefangenen“ Berücksichtigung finden sollen.
Bei vorherigen Forderungen und auch im Rahmen der Anhörung zum Selbstbestimmungsgesetz im November 2020 wurde offensichtlich, dass diejenigen, die fordern, dass Männer in Frauengefängnissen untergebracht werden, keine Vorstellung davon haben, wie die Sicherheit der weiblichen Gefangenen gewährleistet werden soll (Quelle). Darauf haben auch andere Frauenrechtlerinnen aufmerksam gemacht (Quelle). Im Ausland häufen sich Fälle von Sexualstraftätern, die durch eine vorgetragene Transgenderidentität erleichterte Haftbedingungen und die Verlegung in Frauengefängnissen erwirken – ebenso häufen sich die Fälle von Übergriffen solcher Männer auf die inhaftierten Frauen (Quelle).
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